DGUV Vorschrift 3
(Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung-Vorschrift 3)
Die DGUV Vorschrift 3 (ursprünglich BGV A3) ist eine Prüfvorschrift für alle Betriebe, die elektrische Anlagen und Betriebsmittel handhaben bzw. einsetzen. Wer danach und wie oft geprüft werden muss, hängt davon ab, wer welche Anlagen und Maschinen besitzt und um welche Art von Betrieb es sich grundsätzlich handelt. Unternehmen, die betriebstechnisch in folgenden Kategorien angesiedelt sind, müssen nach DGUV Vorschrift 3 (ursprünglich BGV A3) prüfen:
- Sämtliche Bürobetriebe
- Schulen / Fortbildungsstätten
- jegliche Art von Werkstätten und Baustellen
- öffentliche Schwimmbadbetriebe
- Feuerwehrwachen / THW
- Schlachthöfe
- Friseursalons
- Senioren-und Pflegeheime
- Gastronomiebetriebe (jeglicher Art und Größe)
- usw.
DGUV Vorschrift 3
(Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung-Vorschrift 3)
Die DGUV Vorschrift 3 (ursprünglich BGV A3) ist eine Prüfvorschrift für alle Betriebe, die elektrische Anlagen und Betriebsmittel handhaben bzw. einsetzen. Wer danach und wie oft geprüft werden muss, hängt davon ab, wer welche Anlagen und Maschinen besitzt und um welche Art von Betrieb es sich grundsätzlich handelt. Unternehmen, die betriebstechnisch in folgenden Kategorien angesiedelt sind, müssen nach DGUV Vorschrift 3 (ursprünglich BGV A3) prüfen:
- Sämtliche Bürobetriebe
- Schulen / Fortbildungsstätten
- jegliche Art von Werkstätten und Baustellen
- öffentliche Schwimmbadbetriebe
- Feuerwehrwachen / THW
- Schlachthöfe
- Friseursalons
- Senioren-und Pflegeheime
- Gastronomiebetriebe (jeglicher Art und Größe)
- usw.
Was ist die DGUV V3?
Bei der DGUV V3 Prüfung (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung-Vorschrift 3) handelt es sich um eine Unfallverhütungsvorschrift. Diese sieht vor, dass alle elektrischen Betriebsmittel und elektrischen Anlagen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Da es sich bei der DGUV V3 Prüfung um ein Gesetz handelt ist jeder dazu verpflichtet diese Prüfung durchzuführen. Ohne gerichtsfeste Prüfprotokolle zahlt keine Versicherung im Schadensfall (Sachverhalt wie TÜV-Plakette beim KFZ. Also 1 Tag ohne gerichtsfeste Prüfung in Ihrer
Arbeitsstätte, ist wie ein Tag ohne gültige TÜV Plakette Auto zu fahren).
Wichtig ist hierbei, dass die Prüfungen eine befähigte Elektrofachkraft durchführt und Ihre Betriebsmittel prüft sowie diese in einer Gefährdungsbeurteilung, gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, einstuft. Erfolgt die Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100 und 0105 in regelmäßigen Abständen, kommen Betreiber in den Genuss von attraktiven Bonusvorteilen bei ausgewählten Versicherungsanbietern.
Ist die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 wirklich verpflichtend’?
Sie ist verpflichtend! In Deutschland haben Unternehmen / Unternehmer diesbezüglich keine andere Option. Verwenden Sie elektrische Anlagen und Betriebsmittel, so müssen diese regelmäßig geprüft werden. Wer dies nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Vor allem gefährdet jeder Betrieb, der nicht prüft, die Gesundheit aller Mitarbeiter. Wer Betriebsmittel und Anlagen nicht regelmäßig wartet, geht das Risiko ein, dass es zu einem technischen Zwischenfall kommt, der unter Umständen enorme Auswirkungen haben kann. Die DGUV hat die Prüfpflicht eingeführt, um die Zahl der Arbeitsunfälle zu reduzieren. Das hat sich in der Praxis auch mehrfach bewährt. Zum Schutz der Angestellten, die mit den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln arbeiten müssen, hat jeder Unternehmer die Verantwortung dafür zu tragen, dass er wie vorgeschrieben prüft.
D. h. : Die gesamte Verantwortung dafür, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen den elektrotechnischen Regeln entsprechen, liegt immer beim Unternehmer.
Die Vorgeschriebenen Prüfungen dürfen nur von Elektrofachkräften, mit einer gewissen Expertise für elektrische bzw. elektronische Komponenten, durchgeführt werden.
Der Prüfschritt der Besichtigung ist weitreichender als die „Besichtigung auf augenscheinliche Mängel“, die vor jedem Einsatz der Arbeitsmittel durch den Benutzer erfolgt. Die Erfahrung zeigt, dass beim fachgerechten Besichtigen über 80% der Mängel bereits erkannt werden können. Dazu zählen:
- Beschädigte oder ungeeignete Leitungen fehlender Knickschutz
- defekte Steckvorrichtungen
- beschädigte Gehäuse
- fehlende oder beschädigte mechanische Schutzeinrichtungen, z.B. Abdeckhauben an Winkelschleifern, Sägeblattabdeckungen an Handkreissägen.
Ist die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 wirklich verpflichtend’?
Sie ist verpflichtend! In Deutschland haben Unternehmen / Unternehmer diesbezüglich keine andere Option. Verwenden Sie elektrische Anlagen und Betriebsmittel, so müssen diese regelmäßig geprüft werden. Wer dies nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Vor allem gefährdet jeder Betrieb, der nicht prüft, die Gesundheit aller Mitarbeiter. Wer Betriebsmittel und Anlagen nicht regelmäßig wartet, geht das Risiko ein, dass es zu einem technischen Zwischenfall kommt, der unter Umständen enorme Auswirkungen haben kann. Die DGUV hat die Prüfpflicht eingeführt, um die Zahl der Arbeitsunfälle zu reduzieren. Das hat sich in der Praxis auch mehrfach bewährt. Zum Schutz der Angestellten, die mit den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln arbeiten müssen, hat jeder Unternehmer die Verantwortung dafür zu tragen, dass er wie vorgeschrieben prüft.
D. h. : Die gesamte Verantwortung dafür, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen den elektrotechnischen Regeln entsprechen, liegt immer beim Unternehmer.
Die Vorgeschriebenen Prüfungen dürfen nur von Elektrofachkräften, mit einer gewissen Expertise für elektrische bzw. elektronische Komponenten, durchgeführt werden.
Der Prüfschritt der Besichtigung ist weitreichender als die „Besichtigung auf augenscheinliche Mängel“, die vor jedem Einsatz der Arbeitsmittel durch den Benutzer erfolgt. Die Erfahrung zeigt, dass beim fachgerechten Besichtigen über 80% der Mängel bereits erkannt werden können. Dazu zählen:
- Beschädigte oder ungeeignete Leitungen fehlender Knickschutz
- defekte Steckvorrichtungen
- beschädigte Gehäuse
- fehlende oder beschädigte mechanische Schutzeinrichtungen, z.B. Abdeckhauben an Winkelschleifern, Sägeblattabdeckungen an Handkreissägen.
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